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Gibt es eine Schweigepflicht?

Basierend auf dem Datenschutzgesetz untersteht die Arbeit mit Klienten der ärztlichen Geheimhaltungs- und Schweigepflicht. Konkret bedeutet dies, dass alles, was Sie mit mir besprechen unter uns bleibt. Einzig können Informationen und Daten mit Dritten geteilt werden, wenn Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis geben. Ferner werden schriftliche Aufzeichnungen nach den Richtlinien des Datenschutzgesetzes aufbewahrt.

 

 

Was gilt in einem Notfall zu tun?

Grundsätzlich gilt, sobald ein Notfall eintritt, dass Sie sich an den gemeinsam ausgearbeiteten Notfallplan halten. Weitere Möglichkeiten wären die folgenden:

  • Dargebotene Hand                                                    Telefon 143 / www.143.ch
  • Kriseninterventionszentrum (KIZ) Zürich               Telefon 044 296 73 10
  • Kriseninterventionszentrum (KIZ) Winterthur        Telefon 052 264 37 00
  • Notruf Sanität                                                           Telefon 144

 

 

 

 

 

 

 

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